Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
1.1 AEP: Airport Eindhoven Parking (registriert bei der Kamer van koophandel unter dem Handelsnamen Familie Kapteijns VOF) mit Firmensitz am Luchthavenweg 51,
5657EA Eindhoven.
1.2 Der Parkkunde/die Parkkundin: die natürliche Person, die bei AEP eine Reservierung für eine Parkgelegenheit tätigt.
1.3 Parkperiode: die durch den Parkkunden/die Parkkundin vorab in der Reservierung angegebene Periode, in der das Fahrzeug des Parkkunden/der Parkkundin geparkt
wird. Das ist die Periode vom Anfangsdatum (dieses Datum mitgerechnet) und dem Enddatum (dieses Datum mitgerechnet) der Parkdauer.
1.4 Parkplatz: der Parkkunde/die Parkkundin mietet einen Parkplatz bei AEP. Das Parken geschieht durch einen Mitarbeiter von AEP. Es besteht kein Anspruch auf einen
(zuvor festgelegten) konkreten Parkplatz.
1.5 Abholquittung: nach Einlieferung des Fahrzeugs erhält der Parkkunde/die Parkkundin eine Quittung mit den Fahrzeugdaten, Personendaten des Parkkunden/der
Parkkundin und Dauer der Parkperiode. Durch die Unterzeichnung der Quittung erklärt der Parkkunde/die Parkkundin ihre Zustimmung.
Artikel 2 – Die Parkeinrichtung
2.1 Der Parkkunde/die Parkkundin kann durch eine Reservierung bei AEP, wobei die exakte Parkperiode mit Ankunfts- und Retourzeit angegeben wird, einen Parkplatz
reservieren.
2.2 Die Reservierung berechtigt ausschließlich zur Abstellung des bei der Reservierung angegebenen Fahrzeugs (Marke, Modell und Kennzeichen) während der bei der
Reservierung angegebenen Periode.
2.3 AEP verfügt zur Unterbringung der Fahrzeuge über mehrere Stellplätze in Eindhoven. Alle befinden sich innerhalb eines Umkreises von 15 km Entfernung von
unserem Hauptstandort am Luchthavenweg 51.
Artikel 3 – Reservieren, bezahlen, ändern und stornieren.
3.1 Der Parkkunde/die Parkkundin kann bis zu 60 Minuten vor dem Beginn der Parkperiode einen Parkplatz online buchen. Auch eine telefonische Reservierung ist
möglich oder der Parkkunde/die Parkkundin kommt direkt zu unserem Hauptstandort, um einen Parkplatz zu reservieren (abhängig von der Verfügbarkeit).
3.2 Die Bezahlung muss vor Beginn der Parkperiode erfolgen. Dies kann bei der Online-Reservierung direkt über unsere Website erfolgen (Bezahlung mit Kreditkarte
leider nicht möglich) oder bei telefonischer Reservierung direkt an unserem Hauptstandort mit Bargeld oder Bankkarte (PIN). Bezahlung mit Kreditkarte ist leider nicht
möglich.
3.3 Der Parkkunde/die Parkkundin kann die Reservierung telefonisch oder per E-Mail kostenlos stornieren (mindestens 16 Stunden vor Beginn der Parkperiode!). Es
werden dann keine Stornokosten berechnet.
3.4 Wenn die Annullierung innerhalb von 16 Stunden vor Beginn der Parkperiode erfolgt bzw. der Parkkunde/die Parkkundin nicht erscheint (no show), stellt AEP €25 in
Rechnung.
3.5 AEP behält sich eine zwischenzeitliche Tarifänderung vor. Eine Tarifänderung gilt nicht für Reservierungen, die vor einer Tarifänderung getätigt wurden.
3.6 AEP kann ohne Angabe von Gründen Reservierungen verweigern und annullieren. Bereits bezahlte Parkgebühren werden zurückerstattet.
3.7 Wird das Fahrzeug an einem anderen Tag (z.B. wegen einer Flugverspätung) als zuvor angegeben abgeholt, stellt AEP zusätzliche Kosten in Rechnung. Wird das
Fahrzeug früher abgeholt, muss dies 24 Stunden zuvor telefonisch mitgeteilt werden.
Artikel 4 – Datenschutz
4.1 AEP registriert die Daten des Parkkunden/der Parkkundin und dem Fahrzeug. Dies geschieht, um einen optimalen Service bieten zu können, zur Eigentumskontrolle
des Fahrzeugs um Betrug zu verhindern und zur Sicherung des Fahrzeugs. Es sei denn, es ist zur Bearbeitung der Reservierung erforderlich
Artikel 5 – Das Parken
5.1 Der Parkkunde/die Parkkundin muss das Fahrzeug auf Anweisungen des Personals parken, das Fahrzeug wird dann durch einen Angestellten von AEP zum endgültigen Parkplatz gebracht.
5.2 AEP hat die Erlaubnis und das Recht, das Fahrzeug des Parkkunden/der Parkkundin zu bewegen. AEP wird dies mit großer Sorgfalt durchführen, wobei die Mitarbeiter von AEP die Position der Sitze und Spiegel aus Sicherheitsgründen verstellen dürfen.
5.3 Die Fahrzeugschlüssel verbleiben während der Parkperiode bei AEP.
5.4 Bei Ihrer Rückkehr steht das Fahrzeug zur Abfahrt bereit.
5.5 Die Person, die zur Abholung des Fahrzeuges kommt, muss im Besitz der Abholquittung sein und sich legitimieren können.
Artikel 6 – Haftung
6.1 Das Parken (oder parken lassen) geschieht auf Risiko und Kosten des Parkkunden/der Parkkundin.
6.2 In keinem Falle ist AEP haftbar für Schäden durch Diebstahl des Fahrzeugs bzw. aus dem Fahrzeug oder Schaden am Fahrzeug und Fahrzeugteilen während oder
nach der Parkperiode.
6.3 AEP übernimmt keine Haftung für Schäden und Mängel, die generell bei Benutzung aufgetreten wären (wie Abnützung, platter Reifen etc.).
6.4 AEP haftet nicht für Fehler bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen aufgrund dieses Vertrags, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
seitens des Vermieters oder seiner Mitarbeiter und nur bis zur maximalen Schadensvergütung durch die Versicherung.
6.5 AEP ist nicht haftbar für Schäden durch Vandalismus, Brand, Sturm, Hagel und andere Naturgewalten.
6.6 Eine Forderung auf Schadenersatz muss spätestens 2 Stunden nach Beendigung der Parkperiode schriftlich oder per E-Mail bei AEP eingereicht werden. Danach
verfällt das Recht auf eventuellen Schadenersatz.
Artikel 7 – Verpflichtungen des Parkkunden/der Parkkundin.
7.1 Es dürfen keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurückgelassen werden.
7.2 Das Fahrzeug muss während der Parkperiode ausreichend versichert sein und sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
7.3 Der Fahrzeugschein muss sich im Fahrzeug befinden.
7.4 AEP ist nicht haftbar für Schäden durch verspätetes Einchecken. Die Verantwortung für rechtzeitige Anwesenheit am Eindhoven Airport liegt beim Parkkunden/der
Parkkundin.
7.5 Alle Apparate (Elektronik) müssen ausgeschaltet sein. AEP verwendet nur Elektronik, die zum Bewegen des Fahrzeugs benötigt werden (z.B. Beleuchtung, Spiegelund Stuhlverstellung). Sollten am Fahrzeug Defekte auftreten (z.B. Startprobleme) werden diese nicht durch AEP behoben, es sei denn auf Anweisung des Parkkunden/
der Parkkundin. Eventuelle Kosten und Risiko gehen zulasten des Parkkunden/der Parkkundin, der/die AEP beauftragt hat.
Artikel 8 – Schlussbestimmung
8.1 Wenn nicht anders erwähnt, ist das Copyright allen Materials dieser Website Eigentum von AEP.
8.2 AEP ist eine in den Niederlanden registrierte Firma. Für alle erbrachten Leistungen gilt niederländisches Recht.